Der Fall Gurlit / Chronologie
22. September 2010: Cornelius Gurlitt wird im Zug von Zürich nach München kontrolliert. 9000 Euro
Bargeld in seiner Tasche wecken das Misstrauen der Zollfahnder.
28. Februar 2012: Fahnder stellen in Gurlitts Wohnung 1259 Kunstwerke sicher. Bei der Sammlung
besteht Raubkunstverdacht, weil Gurlitts Vater Hildebrand offizieller Kunsthändler des Naziregimes war.
3. November 2013: Das Nachrichtenmagazin «Focus» macht den Fall öffentlich. Die Rede ist von einem «Milliardenschatz» – wobei sich die Einschätzung des Werts später relativieren wird. Die «Taskforce Schwabinger Kunstfund» wird für die Provenienzforschung eingesetzt.
10. Februar 2014: 39 Ölbilder und weitere Kunstobjekte tauchen in Gurlitts Haus in Salzburg auf.
Darunter Gemälde von Monet, Cézanne und Pissarro.
6. Mai 2014: Gurlitt stirbt im Alter von 81 Jahren. In seinem Testament vermacht er sein ganzes
Vermögen dem Kunstmuseum Bern. Damit hat niemand gerechnet, nicht einmal Galerist Eberhard W. Kornfeld, mit dem er Geschäfte machte.
24. November 2014: Das Kunstmuseum erklärt die Annahme der Erbschaft. Mit Deutschland einigt es
sich darauf, dass das Erbe erforscht werden muss – und dass keine Raubkunst nach Bern gelangen soll. Doch Uta Werner und weitere Gurlitt Verwandte fechten das Testament an. Der langwierige Rechtsstreit beginnt. Die Frage «War Cornelius Gurlitt testierfähig?» wird mit Gutachten und Gegengutachten gerichtlich verhandelt, zunächst am Amtsgericht, dann vor dem Oberlandesgericht München.
15. Dezember 2016: Das Oberlandesgericht München kommuniziert seinen Entscheid, dass Gurlitt testierfähig war – die Bilder kommen nach Bern ins Kunstmuseum
