Cornelius Gurlitt wird 2010 im Zug von Zürich nach München kontrolliert. 9000 Euro Bargeld in seiner
Tasche wecken das Misstrauen der Zollfahnder. Zwei Jahre später stellen Fahnder in Gurlitts Münchner Wohnung 1259 Kunstwerke von Matisse, Chagall oder Liebermann sicher – eine mediale Sensation
.Die Sammlung wird unter Raubkunstverdacht gestellt, weil Gurlitts Vater Hildebrand während des Zweiten Weltkriegs offizieller Kunsthändler des Naziregimes war. Die «Taskforce Schwabinger Kunstfund» wird für die Provenienzforschung eingesetzt. Ein Jahr später tauchen 39 Ölbilder und weitere Kunstobjekte in Gurlitts Haus in Salzburg auf. Darunter Gemälde von Monet, Cézanne und Pissarro.
Als Cornelius Gurlitt im Mai 2014 stirbt im Alter von 81 Jahren stirbt, gerät auf einmal Bern in den Fokus: In seinem Testament vermacht Gurlitt sein ganzes Vermögen überraschend dem Kunstmuseum Bern. Damit hat niemand gerechnet, nicht einmal der Berner Galerist Eberhard W. Kornfeld, mit dem Gurlitt Geschäfte machte.
Das Kunstmuseum erklärt die Annahme der Erbschaft. Mit Deutschland einigt es sich darauf, dass das Erbe erforscht werden muss – und dass keine Raubkunst nach Bern gelangen soll. Doch Gurlitts Verwandte fechten das Testament an. Ein langwierige Rechtsstreit beginnt. Die Frage «War Cornelius Gurlitt testierfähig?» wird mit Gutachten und Gegengutachten gerichtlich verhandelt, zunächst am Amtsgericht, dann vor dem Oberlandesgericht München.
Am 15. Dezember 2016 kommuniziert das Oberlandesgericht München schliesslich seinen Entscheid,
dass die Bilder definitiv nach Bern ins Kunstmuseum kommen.
Der Fall Gurlitt.
